Veröffentlicht am: 04.10.17

Der richtige Kaufvertrag

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, der weiß, dass kein Weg an einem gut aufgestellten Kaufvertrag vorbei geht. Viele Dinge müssen beachtet werden, damit man keine Fehler macht und der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Aus diesem Grund widmen wir uns der Frage, wie der Kaufvertrag gestaltet sein muss, wenn Sie eine Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid kaufen wollen.

Was der Immobilienkaufvertrag beinhaltet

Der Immobilienkaufvertrag wird in der Regel von einem Notar aufgesetzt und enthält üblicherweise folgende Punkte:

  • Namen und Adressen beider Vertragsparteien
  • Der von Käufer und Verkäufer ausgehandelte Kaufpreis
  • Zahlungsweise des Käufers
  • Finanzierung der Immobilie/Kredit
  • Angaben zur Immobilie, unter anderem Größe und Baujahr sowie die Lage in der Region
  • Zustand der Immobilie

Zudem muss genau geklärt werden, was sowohl Käufer als auch Verkäufer bis zur tatsächlichen Übergabe zu tun haben:

  • Vereinbarungen über Dinge, die noch vom Verkäufer/Vorbesitzer erledigt werden (Mängelbeseitigung, Reparaturen etc.) sowie Frist bis zur Erbringung der Leistung
  • Mängel und Besonderheiten der Immobilie
  • Werden Teile der Einrichtung übernommen? Hierzu zählen Möbel, (Einbau-)Küchen, Geräteschuppen, Schränke etc… Bei der Auflistung der zu übernehmenden Gegenstände wird das Alter sowie eventuelle Mängel mit angegeben
  • Bis wann ist die Immobilie einzugsbereit bzw. alle Rückbleibsel des Vorbesitzers entfernt?
  • Sind bestimmte Rechte vereinbart?
  • Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
  • Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs

Der Besuch beim Notar ist unverzichtbar

Wer eine Immobilie kaufen will, muss einen Notar aufsuchen. Ein Immobilienkauf ist nicht vergleichbar mit dem Kauf eines Autos oder einer Küche, bei dem ein vorgefertigter und aus dem Internet ausdruckbarer Kaufvertrag ausreicht. Kauft man eine Immobilie, muss dies vom Notar begleitet werden. Das bedeutet, dass der Notar den Vertrag anfertigt und bei der Unterzeichnung anwesend ist. Zudem wird eine Urkunde ausgestellt. Da sich das Ganze sehr zeitaufwendig ist und viel Absprache erfordert, werden meist drei Termine herausgegeben.

Zunächst gilt es, über die Immobilie an sich zu reden und sowohl Notar als auch Käufer über den Zustand der Immobilie zu informieren. Dazu gehört auch die Aufklärung über Grundbuchlasten, eventuelle Sachmängel sowie die Übernahme von Einrichtungsgegenständen. Weiter werden hier bereits formelle Dinge wie Zahlungsvereinbarungen und Übergabe besprochen.

Nach dem Vorgespräch kommen beide Vertragspartner ein weiteres Mal beim Notar zusammen, um den Vorvertrag zu besprechen. Dabei werden alle Punkte des Vertrages detailliert besprochen, eventuelle Fragen geklärt und Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Auch Änderungswünsche können hier noch angegeben und besprochen werden. Nach dem Vorgespräch fertigt der Notar den tatsächlichen Kaufvertrag an, der beim dritten Termin unterzeichnet wird. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, gilt er als rechtskräftig und sowohl Käufer als auch Verkäufer sind daran gebunden. Daher ist es sehr wichtig, dass beide Parteien genau zuhören, wenn der Vertrag vom Notar verlesen wird. Vor dem Unterzeichnen ist es noch möglich, Änderungen vorzunehmen. Üblicherweise können diese noch handschriftlich eingefügt werden, wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer einverstanden sind.

Es ist wichtig, dass wirklich alle Punkte des Vertrages verstanden und verlesen worden sind. Mit Unterzeichnen des Vertrages ist dieser rechtskräftig, es sei denn, der Käufer stellt im Nachhinein Mängel fest, die der Verkäufer vor dem Kauf nicht angezeigt hat. Bis auf diese Ausnahme gelten ab dem Setzen der Unterschrift von beiden Vertragspartnern die im Vertrag geltenden Regeln, die unter anderem auch eine Rückgabe, Garantie oder das Geltendmachen von Gewährleistung ausschließen. Aus diesem Grund ist es ebenso wichtig, auch Ihre Immobilie in der Region Neunkirchen-Seelscheid genauestens zu besichtigen. Der Notar hat zudem die Möglichkeit, eine Finanzierungsvollmacht aufzusetzen. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer gestattet, die Immobilie zu belasten.

Haben Sie noch Fragen zum Kaufvertrag rund um Immobilien in der Region Neunkirchen-Seelscheid? Gerne können Sie sich bei mir melden und ich helfe Ihnen weiter.