Die Übergabe der Immobilie nach dem Verkauf
Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist und Sie die Kaufsumme erhalten haben, wollen Sie die Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid natürlich auch übergeben. Wir haben Ihnen ein paar Ratschläge zusammengestellt, damit die anstehende Übergabe zum Erfolg wird und reibungslos abläuft.
Termin für Übergabe vereinbaren
Um die verkaufte Immobilie zu übergeben ist es natürlich wichtig, einen festen Termin hierfür zu finden. In den meisten Kaufverträgen ist ein Übergabetermin möglich, sobald der Kaufvertrag unterschrieben worden ist und der Verkäufer die komplette Kaufsumme erhalten hat. Es steht jedem natürlich frei, alternative Termine zu finden. Diese sollten jedoch schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Um als Verkäufer außerdem abgesichert zu sein, lohnt es sich, die Schlüsselübergabe erst dann zu vereinbaren, wenn man die Gesamtsumme vom Käufer erhalten hat. Denn erst nach der Zahlung gilt der Käufer als neuer Eigentümer, wird ins Grundbuch eingetragen und hat ein Recht auf die gekaufte Immobilie.
Diese Dinge müssen bei der Übergabe beachtet werden
Obwohl die meisten Käufer es gar nicht abwarten können, die Schlüssel für die gekaufte Immobilie in Händen zu halten, gehört zur Übergabe nach einem Immobilienverkauf etwas mehr. Damit alles ohne Probleme über die Bühne geht, sollte man unbedingt ein Übergabe-Protokoll führen. Das Protokoll sollte im Idealfall in zweifacher Ausführung vorhanden sein, sodass sowohl der Verkäufer als auch der neue Eigentümer ein Exemplar davon besitzen. Folgende Dinge sind im Übergabeprotokoll festzuhalten:
- Tragen Sie alle Zählerstände ein, die für die Immobilie von Interesse sind: Warmwasser, Kaltwasser, Gas und Strom. Um später auf der sicheren Seite zu sein, sollte man von dem Zählerstand Fotos machen
- Ist in dem Objekt ein Öltank, sollte auch hier der Füllstand festgehalten werden
- Im Übergabeprotokoll sollte der konkrete Zustand der Wohnung geklärt sein: Besenrein, entrümpelt, möbliert, etc.
- Falls der neue Eigentümer Dinge wie Möbel oder eine Einbauküche übernimmt, sollten diese auf Funktionstüchtigkeit und Zustand überprüft werden
- Weiterhin ist es sinnvoll, mit dem Käufer einmal das komplette Grundstück abzugehen, um aufkommende Fragen direkt zu klären
- Sollten noch Vereinbarungen für die Zukunft getroffen werden, wie beispielsweise die Reparatur oder Entsorgung von Dingen, so sollten Sie dies ebenfalls im Übergabe-Protokoll festhalten. Am besten Sie einigen sich in diesem Fall auch auf eine Erfüllungsfrist und notieren diese auf dem Protokoll
Zum Schluss ist es wichtig, dass alle Exemplare von beiden Parteien und deren Zeugen – falls diese bei der Übergabe anwesend sind – unterschrieben werden. Damit im Nachhinein nichts an dem Protokoll verändert oder hinzugefügt werden kann, ist es außerdem ratsam, die unterschriebenen Protokolle abzufotografieren.
Ein Rundgang verschafft Klarheit
Während man das Übergabe-Protokoll anfertigt, geht man mit dem neuen Eigentümer in der Regel Raum für Raum ab. Hierbei kann man dem Käufer verschiedene Dinge erklären, sodass dieser mit der Immobilie vertraut wird. Dazu gehören beispielsweise das Zeigen der Haupthähne für Gas und Wasser sowie die Erklärung der Heizungsanlage. Zudem werden es die meisten Käufer begrüßen, über die vorhandenen Telefon-, Fernseher- und Internetanschlüsse informiert zu werden.
Im Rahmen der Übergabe sollten außerdem alle wichtigen Dokumente der Immobilie in den Besitz des neuen Eigentümers übergehen. Dazu gehören neben Bauzeichnungen und Grundrissen auch der Energieausweise, Dokumente über Sanierungs- und Wartungsarbeiten sowie Abnahmeprotokolle der Heizungsanlagen. Auch Garantiebelege und Bedienungsanleitungen, beispielsweise für die eingebaute Küche, dürfen übergeben werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die die Übergabe von Dokumenten verlangt, gibt es allerdings nicht. Daher ist es nicht besonders schlimm, wenn man verschiedene Dokumente im Laufe der Zeit verloren hat.
Bei einem Mangel richtig reagieren
Um bei der Immobilienübergabe Ärger zu vermeiden, sollte man bereits bei der ersten Besichtigung über alle Mängel reden. Sollte beim Kauf allerdings der Zusatz „gekauft wie gesehen gelten“, kann der Käufer keine Behebung des Mangels verlangen. Wenn erst bei der Übergabe ein Mangel erkannt wird, muss sich der neue Besitzer um dessen Beseitigung kümmern.
Falls es jedoch nach der Besichtigung und vor dem Notartermin zu einem neuen Mangel kommt, muss der Verkäufer diesen noch beheben. Laut Gesetz trägt der Eigentümer solange die Gefahr einer Verschlechterung des Objekts, bis dieses verkauft ist. Sollte es beispielsweise direkt nach der Besichtigung zu einem Kurzschluss in der Immobilie kommen, muss der Verkäufer sich um den Schaden und dessen Folgen kümmern.
Damit auch Sie Ihre Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid erfolgreich verkaufen, helfe ich Ihnen als Immobilienexperte gerne weiter.