Mit diesen Nebenkosten müssen Sie beim Kauf einer Immobilie rechnen
Wenn es um die Kosten beim Hauskauf geht, denken die meisten Menschen zunächst an den fälligen Kaufpreis und anstehende Kosten für Renovierung und Umzug. Doch daneben gibt es verschiedene Nebenkosten, die bei jedem Hauskauf anfallen und im Normalfall vom Käufer übernommen werden. Oftmals handelt es sich dabei um Summen, die mehrere 10.000€ betragen können.
Die Nebenkosten beim Hauskauf sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und unterscheiden sich beispielsweise von Bundesland zu Bundesland. Folgender Beitrag hilft Ihnen, anfallende Nebenskoten einzuschätzen, die bei einem Hauskauf im Kreis Neunkirchen-Seelscheid anfallen.
Kaufnebenkosten setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen
Wenn man sich in Deutschland ein Haus kauft, so erfolgt der Immobilienverkauf in der Regel durch einen Notar. Genauso wie dieser vom Staat gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein Grundbucheintrag unabdingbar. In allen Bundesländern werden daher folgende Kosten auf jeden Fall auf Sie zukommen:
- Kosten für den Notar
- Gebühren für eine Eintragung ins Grundbuch
- Grunderwerbssteuer (bis zu 10% des Immobilienverkaufspreises)
Sollten Sie das jeweilige Objekt außerdem durch einen Makler erhalten haben, dürfen diese Kosten ebenfalls nicht vergessen werden. Zwar wird ein Immobilienmakler häufig vom Verkäufer beauftragt, doch wenn ein Kauf zustande kommt, können die Kosten auf den Käufer übertragen werden. Es ist beim Hauskauf also nicht ungewöhnlich, dass die Kaufnebenkosten mehrere zehntausend Euro betragen. Die Höhe dieser Kosten kann durchaus bei rund 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises liegen.
In den allermeisten Fällen entscheiden sich Hauskäufer für die Finanzierung über ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Bank oder eine Bausparkasse. Käufer sollten hier beachten, dass die Nebenkosten selbst getragen werden müssen. Aufgrund der möglichen Höhe, sollten diese Kosten keinesfalls vernachlässigt werden, sondern vorab richtig einkalkuliert werden.
Gebühren für den Notar und Kosten für den Eintrag ins Grundbuch
Werden Immobilien in Deutschland verkauft, so verlangt der Staat einen Notar bei diesem Geschäft. Diese gesetzliche Regelung kostet die Käufer zwischen 1% und 1,5% des Kaufpreises. Obwohl damit auch einige tausend Euro zusammenkommen, handelt es sich bei den Notarkosten um den geringsten Anteil der Kaufnebenkosten.
Im Grundbuch sind alle Immobilien sowie deren Eigentümer eingetragen. Wechselt die jeweilige Immobilie auf einen neuen Eigentümer, so muss das im Grundbuch vermerkt werden. Die Eintragung übernimmt im Normalfall der Notar. Die Kosten hierfür unterscheiden sich von Region zu Region und liegen bei rund 1,5 Prozent.
Die Grunderwerbssteuer
Weitaus größer ist dagegen der Anteil, den die Grunderwerbssteuer ausmacht. Die Höhe dieser Nebenkosten ist abhängig vom Kaufpreis. Der Prozentsatz, nach dem sich die Grunderwerbssteuer errechnet, liegt in Deutschland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Baden-Württemberg liegt die Steuer bei mittleren 5 Prozent. Diese Kosten werden nahezu bei jedem Eigentümerwechsel fällig, es sei denn, es handelt sich um eine Erbschaft oder Schenkung. Auch wenn die Immobilie an einen Verwandten ersten Grades verkauft wird, muss keine Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Dasselbe gilt für Immobilien, deren Grundstückspreis unter 2.500 € liegt. Da diese Übertragungen jedoch eher die Ausnahme beim Verkauf von Immobilien bilden, muss in den meisten Fällen die Grunderwerbssteuer bezahlt werden.
Bis zu 15% des Kaufpreises extra einkalkulieren
Vorangegangene Erläuterungen zeigen also, dass man beim Verkauf einer Immobilie im Kreis Neunkirchen-Seelscheid mit Nebenkosten rechnen muss, die bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Kosten für Notar, Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer liegen zwischen sieben und acht Prozent, während die Gebühren für einen Makler zwischen 3 und 7 Prozent liegen.
Kaufnebenkosten müssen nicht sofort beglichen werden
Während die Kosten für den Notar sowie die Provision für den Makler sofort nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig werden, gibt es auch Kaufnebenkosten, die erst später beglichen werden müssen. Die Rechnung für den Grundbucheintrag wird in der Regel nach rund vier bis sechs Wochen verschickt. Der Betrag, den entweder der Notar oder das Grundbuchamt direkt erhält, muss normalerweise innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Noch ein bisschen länger lassen die Kosten für die Grunderwerbssteuer auf sich warten: Nach rund sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung durch den Notar werden die Käufer per Post auf den fälligen Betrag aufmerksam gemacht. Zahlungsempfänger ist hier das zuständige Finanzamt. Der Betrag muss in der Regel innerhalb von vier Wochen beglichen werden.
Die ersten paar Wochen nach erfolgreichem Immobilienkauf bedeuten für Käufer demnach eine weitere finanzielle Belastung. Um die Finanzierung des ausgesuchten Objekts nicht zu gefährden, sollte man die Kosten vorab einkalkulieren und nach Möglichkeit aus eigenen Mitteln bezahlen.
Kann ich Ihnen weitere Fragen zu den Kaufnebenkosten beantworten oder benötigen Sie anderswo meine Expertenunterstützung? Sie dürfen mich gerne telefonisch kontaktieren!