Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist und Sie die Kaufsumme erhalten haben, wollen Sie die Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid natürlich auch übergeben. Wir haben Ihnen ein paar Ratschläge zusammengestellt, damit die anstehende Übergabe zum Erfolg wird und reibungslos abläuft.

Termin für Übergabe vereinbaren

Um die verkaufte Immobilie zu übergeben ist es natürlich wichtig, einen festen Termin hierfür zu finden. In den meisten Kaufverträgen ist ein Übergabetermin möglich, sobald der Kaufvertrag unterschrieben worden ist und der Verkäufer die komplette Kaufsumme erhalten hat. Es steht jedem natürlich frei, alternative Termine zu finden. Diese sollten jedoch schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Um als Verkäufer außerdem abgesichert zu sein, lohnt es sich, die Schlüsselübergabe erst dann zu vereinbaren, wenn man die Gesamtsumme vom Käufer erhalten hat. Denn erst nach der Zahlung gilt der Käufer als neuer Eigentümer, wird ins Grundbuch eingetragen und hat ein Recht auf die gekaufte Immobilie.

Diese Dinge müssen bei der Übergabe beachtet werden

Obwohl die meisten Käufer es gar nicht abwarten können, die Schlüssel für die gekaufte Immobilie in Händen zu halten, gehört zur Übergabe nach einem Immobilienverkauf etwas mehr. Damit alles ohne Probleme über die Bühne geht, sollte man unbedingt ein Übergabe-Protokoll führen. Das Protokoll sollte im Idealfall in zweifacher Ausführung vorhanden sein, sodass sowohl der Verkäufer als auch der neue Eigentümer ein Exemplar davon besitzen. Folgende Dinge sind im Übergabeprotokoll festzuhalten:

  • Tragen Sie alle Zählerstände ein, die für die Immobilie von Interesse sind: Warmwasser, Kaltwasser, Gas und Strom. Um später auf der sicheren Seite zu sein, sollte man von dem Zählerstand Fotos machen
  • Ist in dem Objekt ein Öltank, sollte auch hier der Füllstand festgehalten werden
  • Im Übergabeprotokoll sollte der konkrete Zustand der Wohnung geklärt sein: Besenrein, entrümpelt, möbliert, etc.
  • Falls der neue Eigentümer Dinge wie Möbel oder eine Einbauküche übernimmt, sollten diese auf Funktionstüchtigkeit und Zustand überprüft werden
  • Weiterhin ist es sinnvoll, mit dem Käufer einmal das komplette Grundstück abzugehen, um aufkommende Fragen direkt zu klären
  • Sollten noch Vereinbarungen für die Zukunft getroffen werden, wie beispielsweise die Reparatur oder Entsorgung von Dingen, so sollten Sie dies ebenfalls im Übergabe-Protokoll festhalten. Am besten Sie einigen sich in diesem Fall auch auf eine Erfüllungsfrist und notieren diese auf dem Protokoll

Zum Schluss ist es wichtig, dass alle Exemplare von beiden Parteien und deren Zeugen – falls diese bei der Übergabe anwesend sind – unterschrieben werden. Damit im Nachhinein nichts an dem Protokoll verändert oder hinzugefügt werden kann, ist es außerdem ratsam, die unterschriebenen Protokolle abzufotografieren.

Ein Rundgang verschafft Klarheit

Während man das Übergabe-Protokoll anfertigt, geht man mit dem neuen Eigentümer in der Regel Raum für Raum ab. Hierbei kann man dem Käufer verschiedene Dinge erklären, sodass dieser mit der Immobilie vertraut wird. Dazu gehören beispielsweise das Zeigen der Haupthähne für Gas und Wasser sowie die Erklärung der Heizungsanlage. Zudem werden es die meisten Käufer begrüßen, über die vorhandenen Telefon-, Fernseher- und Internetanschlüsse informiert zu werden.

Im Rahmen der Übergabe sollten außerdem alle wichtigen Dokumente der Immobilie in den Besitz des neuen Eigentümers übergehen. Dazu gehören neben Bauzeichnungen und Grundrissen auch der Energieausweise, Dokumente über Sanierungs- und Wartungsarbeiten sowie Abnahmeprotokolle der Heizungsanlagen. Auch Garantiebelege und Bedienungsanleitungen, beispielsweise für die eingebaute Küche, dürfen übergeben werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die die Übergabe von Dokumenten verlangt, gibt es allerdings nicht. Daher ist es nicht besonders schlimm, wenn man verschiedene Dokumente im Laufe der Zeit verloren hat.

Bei einem Mangel richtig reagieren

Um bei der Immobilienübergabe Ärger zu vermeiden, sollte man bereits bei der ersten Besichtigung über alle Mängel reden. Sollte beim Kauf allerdings der Zusatz „gekauft wie gesehen gelten“, kann der Käufer keine Behebung des Mangels verlangen. Wenn erst bei der Übergabe ein Mangel erkannt wird, muss sich der neue Besitzer um dessen Beseitigung kümmern.

Falls es jedoch nach der Besichtigung und vor dem Notartermin zu einem neuen Mangel kommt, muss der Verkäufer diesen noch beheben. Laut Gesetz trägt der Eigentümer solange die Gefahr einer Verschlechterung des Objekts, bis dieses verkauft ist. Sollte es beispielsweise direkt nach der Besichtigung zu einem Kurzschluss in der Immobilie kommen, muss der Verkäufer sich um den Schaden und dessen Folgen kümmern.

Damit auch Sie Ihre Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid erfolgreich verkaufen, helfe ich Ihnen als Immobilienexperte gerne weiter.


 







 

Kurze Bauzeiten, neuste Bautechnik und großes Mitbestimmungsrecht – für den Kauf einer Neubauimmobilie sprechen einige Vorteile. Wir verraten Ihnen, was es beim Kauf zu beachten gibt, damit Sie mit Ihrem neuen Objekt garantiert glücklich werden.

Neubauimmobilie kaufen und vielfältig profitieren

Obwohl es auf dem Markt jede Menge Bestandsimmobilien gibt, möchte nicht jeder eine solches Objekt kaufen. Viele Menschen wollen von neuster Bautechnik profitieren und entscheiden sich deswegen für einen Neubau. Hier hat man die Wahl zwischen einem kompletten Neubau, bei dem der Eigentümer gleichzeitig Bauherr ist, oder dem Kauf einer Neubauimmobilie. Letztere Option verspricht folgende Vorteile:

  • Die Suche nach dem Baugrundstück entfällt, weil das zuständige Bauunternehmen bereits Grundstücke gekauft hat und darauf Wohnobjekte errichtet
  • Damit entfällt außerdem die Einholung einer Baugenehmigung. Wer sich für den Kauf einer Neubauimmobilie entscheidet, spart sich zeitraubende Termine bei den zuständigen Behörden
  • Die Bauzeiten sind meist deutlich kürzer als beim Neubau in Eigenregie
  • Entscheidet man sich bereits während der frühen Bauphase für den Kauf einer Neubauimmobilie, kann man viele Dinge an der Raumaufteilung oder der Wandgestaltung verändern

Nehmen Sie den Kaufvertrag unter die Lupe

Während man beim Kauf einer Bestandsimmobilie die Besichtigung nutzen kann, um sich einen Eindruck von dem Objekt zu machen, kann man beim Kauf einer Neubauimmobilie lediglich auf den Kaufvertrag zurückgreifen. Selbst wenn man eine Musterimmobilie besichtigt hat, sollte man auf einige Dinge achten, die im Kaufvertrag stehen. Oftmals warten auf die Käufer weitere Kosten für Malerarbeiten, Sanitärdienstleistungen oder das Verlegen von Bodenbelägen. Der Zusatz „exklusive“ bedeutet immer, dass die Kosten extra getragen werden müssen. „Bodenbeläge exklusive“ heißt demnach, dass Sie einen Neubau erwerben, bei Sie die verlegten Bodenbeläge extra bezahlen müssen.

Um sich später über solche Klauseln nicht ärgern zu müssen, ist es sinnvoll, den Kaufvertrag vor dem Unterschreiben gründlich durchzulesen. Noch besser ist es, einen Profi um Hilfe zu bitten. Selbst wenn Musterimmobilien mit erstklassiger Einbauküche und Natursteinfliesen am Boden beeindrucken, heißt das nicht, dass auch Sie mit diesen Extras rechnen dürfen. Sie erhalten lediglich das, was in Ihrem Vertrag ausdrücklich genannt ist.

Wichtige Leistungen im Vertrag überprüfen

Es gibt beim Kauf einer Neubauimmobilie einige Dinge, die auf jeden Fall im Kaufvertrag enthalten sein sollten. Ansonsten müssen Sie mit zusätzlichen Arbeiten rechnen, die nicht nur Geld, sondern auch Mühe und Zeit kosten. Wichtig ist beispielsweise, dass folgende Leistungen im Vertrag explizit genannt werden:

  • Einholen der Baugenehmigungen inklusive Erledigen aller Behördengänge
  • Koste für die Erschließung werden übernommen
  • Inklusive der Kosten für Hausanschlussgebühren (TV, Telefon, Wasser, Strom und Abwasser)
  • Vermessungen
  • Kosten für die Außenanlagen
  • Kosten für Versicherungen, die während der Bauphase notwendig sind

Wenn der Bauträger insolvent wird

Sie haben alle anstehenden Raten fristgerecht gezahlt und nun der Schock: der Bauträger hat Insolvenz angemeldet. Damit in diesem Fall das gezahlte Geld nicht verloren ist, sollte man sich vorab um ein Freigabeversprechen der zuständigen Bank bemühen. Ist auch dieses vorhanden, kann man getrost den Kaufvertrag unterschreiben und sich auf die Fertigstellung der neuen Immobilie freuen.

Sie möchten mehr über das Thema Neubauimmobilie erfahren oder haben Interesse an anderen Infos, die Immobilien betreffen? Melden Sie sich bei mir, damit wir gemeinsam ins Gespräch kommen.

Wenn es um die Kosten beim Hauskauf geht, denken die meisten Menschen zunächst an den fälligen Kaufpreis und anstehende Kosten für Renovierung und Umzug. Doch daneben gibt es verschiedene Nebenkosten, die bei jedem Hauskauf anfallen und im Normalfall vom Käufer übernommen werden. Oftmals handelt es sich dabei um Summen, die mehrere 10.000€ betragen können.

Die Nebenkosten beim Hauskauf sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und unterscheiden sich beispielsweise von Bundesland zu Bundesland. Folgender Beitrag hilft Ihnen, anfallende Nebenskoten einzuschätzen, die bei einem Hauskauf im Kreis Neunkirchen-Seelscheid anfallen.

Kaufnebenkosten setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen

Wenn man sich in Deutschland ein Haus kauft, so erfolgt der Immobilienverkauf in der Regel durch einen Notar. Genauso wie dieser vom Staat gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein Grundbucheintrag unabdingbar. In allen Bundesländern werden daher folgende Kosten auf jeden Fall auf Sie zukommen:

  • Kosten für den Notar
  • Gebühren für eine Eintragung ins Grundbuch
  • Grunderwerbssteuer (bis zu 10% des Immobilienverkaufspreises)

Sollten Sie das jeweilige Objekt außerdem durch einen Makler erhalten haben, dürfen diese Kosten ebenfalls nicht vergessen werden. Zwar wird ein Immobilienmakler häufig vom Verkäufer beauftragt, doch wenn ein Kauf zustande kommt, können die Kosten auf den Käufer übertragen werden. Es ist beim Hauskauf also nicht ungewöhnlich, dass die Kaufnebenkosten mehrere zehntausend Euro betragen. Die Höhe dieser Kosten kann durchaus bei rund 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises liegen.

In den allermeisten Fällen entscheiden sich Hauskäufer für die Finanzierung über ein Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Bank oder eine Bausparkasse. Käufer sollten hier beachten, dass die Nebenkosten selbst getragen werden müssen. Aufgrund der möglichen Höhe, sollten diese Kosten keinesfalls vernachlässigt werden, sondern vorab richtig einkalkuliert werden.

Gebühren für den Notar und Kosten für den Eintrag ins Grundbuch

Werden Immobilien in Deutschland verkauft, so verlangt der Staat einen Notar bei diesem Geschäft. Diese gesetzliche Regelung kostet die Käufer zwischen 1% und 1,5% des Kaufpreises. Obwohl damit auch einige tausend Euro zusammenkommen, handelt es sich bei den Notarkosten um den geringsten Anteil der Kaufnebenkosten.

Im Grundbuch sind alle Immobilien sowie deren Eigentümer eingetragen. Wechselt die jeweilige Immobilie auf einen neuen Eigentümer, so muss das im Grundbuch vermerkt werden. Die Eintragung übernimmt im Normalfall der Notar. Die Kosten hierfür unterscheiden sich von Region zu Region und liegen bei rund 1,5 Prozent.

Die Grunderwerbssteuer

Weitaus größer ist dagegen der Anteil, den die Grunderwerbssteuer ausmacht. Die Höhe dieser Nebenkosten ist abhängig vom Kaufpreis. Der Prozentsatz, nach dem sich die Grunderwerbssteuer errechnet, liegt in Deutschland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Baden-Württemberg liegt die Steuer bei mittleren 5 Prozent. Diese Kosten werden nahezu bei jedem Eigentümerwechsel fällig, es sei denn, es handelt sich um eine Erbschaft oder Schenkung. Auch wenn die Immobilie an einen Verwandten ersten Grades verkauft wird, muss keine Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Dasselbe gilt für Immobilien, deren Grundstückspreis unter 2.500 € liegt. Da diese Übertragungen jedoch eher die Ausnahme beim Verkauf von Immobilien bilden, muss in den meisten Fällen die Grunderwerbssteuer bezahlt werden.

Bis zu 15% des Kaufpreises extra einkalkulieren

Vorangegangene Erläuterungen zeigen also, dass man beim Verkauf einer Immobilie im Kreis Neunkirchen-Seelscheid mit Nebenkosten rechnen muss, die bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Kosten für Notar, Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer liegen zwischen sieben und acht Prozent, während die Gebühren für einen Makler zwischen 3 und 7 Prozent liegen.

Kaufnebenkosten müssen nicht sofort beglichen werden

Während die Kosten für den Notar sowie die Provision für den Makler sofort nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig werden, gibt es auch Kaufnebenkosten, die erst später beglichen werden müssen. Die Rechnung für den Grundbucheintrag wird in der Regel nach rund vier bis sechs Wochen verschickt. Der Betrag, den entweder der Notar oder das Grundbuchamt direkt erhält, muss normalerweise innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Noch ein bisschen länger lassen die Kosten für die Grunderwerbssteuer auf sich warten: Nach rund sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung durch den Notar werden die Käufer per Post auf den fälligen Betrag aufmerksam gemacht. Zahlungsempfänger ist hier das zuständige Finanzamt. Der Betrag muss in der Regel innerhalb von vier Wochen beglichen werden.

Die ersten paar Wochen nach erfolgreichem Immobilienkauf bedeuten für Käufer demnach eine weitere finanzielle Belastung. Um die Finanzierung des ausgesuchten Objekts nicht zu gefährden, sollte man die Kosten vorab einkalkulieren und nach Möglichkeit aus eigenen Mitteln bezahlen.

Kann ich Ihnen weitere Fragen zu den Kaufnebenkosten beantworten oder benötigen Sie anderswo meine Expertenunterstützung? Sie dürfen mich gerne telefonisch kontaktieren!

 

Das Verkaufen einer Immobilie kostet in der Regel viel Zeit und Arbeit. Einerseits muss eine ansprechende Annonce mit Bildern und wichtigen Infos geschaltet werden, andererseits warten viele Besichtigungstermine auf einen. Was man dabei gar nicht gebrauchen kann, ist Immobilientourismus. Immer wieder sehen sich Besichtigungstouristen verschiedene Immobilien an, ohne ein Kaufinteresse daran zu haben.

Wir stellen Ihnen die verschiedenen Arten dieser Touristen vor und geben Ihnen wertvolle Tipps, um Immobilientourismus in Neunkirchen-Seelscheid gezielt zu vermeiden.

Nur selten ein wahres Kaufinteresse vorhanden

Manchmal ist es nur eine einzelne Person, in anderen Fällen kommt eine ganze Familie zum Besichtigungstermin an einem Sonntag, um einen Blick in die angebotene Immobilie zu werfen. Doch in den allerwenigsten Fällen sind die Schaulustigen an einem wirklichen Immobilienkauf interessiert. Sie wollen stattdessen einfach mal einen Blick in Fremde Häuser werfen und vergeuden damit die Zeit von Eigentümern und Maklern. Grundsätzlich lassen sich Besichtigungstouristen in drei Gruppen einteilen:

  • Menschen, die Spaß an Immobilienbesichtigungen haben
  • Interessierte, die keinen konkreten Plan verfolgen
  • Besichtigungstouristen, die mit keiner Immobilie zufrieden sind

Ein Familienausflug der etwas anderen Art

Während viele Familien an Sonntagnachmittagen einen Zoo besuchen oder im Park die Freizeit genießen, besichtigen andere Familien angebotene Immobilien in Neunkirchen-Seelscheid . Diese Menschen haben keinerlei Kaufinteresse und wollen lediglich erfahren, wie andere Menschen hausen und leben. Vielleicht sind es auch Menschen, die die angebotene Immobilie aus Erzählungen kennen und nun endlich einmal einen Blick hineinwerfen wollen. Für Verkäufer sind diese Besichtigungstouristen die unangenehmsten Zeitgenossen, weil sie mit Sicherheit nichts kaufen werden.

Ohne Finanzierungsplan und Vorstellungen zur Immobilienbesichtigung

Eine andere Gruppe von Immobilientouristen sind diejenigen, die zwar ein Objekt kaufen möchten, aber noch keine konkrete Planung haben. Die Interessenten haben weder mit der Bank gesprochen, noch haben sie eine genaue Vorstellung von der zukünftigen Immobilie. Meist haben die potentiellen Käufer gerade erst mit der Suche nach einem passenden Objekt begonnen und sehen sich daher alle Angebote in der Nähe an. Vielleicht verhilft den Interessenten die Besichtigung zu mehr Klarheit, als Makler oder Eigentümer profitiert man allerdings kaum von deren Besuch.

Wenn keine Immobilie den eigenen Wünschen gerecht wird

Es gibt allerdings auch Menschen, die sich scheinbar eine Immobilie kaufen wollen, aber an jedem Objekt etwas auszusetzen haben. Diese Immobilientouristen kommen mit ganz konkreten Vorstellungen zur Besichtigung. Kompromisse gehen die Menschen nicht ein, stattdessen haben sie an allen Faktoren etwas auszusetzen: Das Haus ist zu hellhörig, die Verkehrsanbindung zu unvorteilhaft, die Zimmer sind nicht optimal geschnitten und die Miete ist deutlich zu hoch. Einen Kaufvertrag unterschreiben diese Immobilientouristen nur, wenn alle Wünsche zu vollster Zufriedenheit erfüllt werden. Leider ist die Chance hierfür äußerst gering.

So lassen sich wahre Interessenten von Schaulustigen unterscheiden

Obwohl Immobilientouristen sehr anstrengend sind und jede Menge Zeit kosten, gibt es natürlich auch Interessenten, die wirklich auf der Suche nach einer ansprechenden Immobilie sind. Um diese von bloßen Schaulustigen zu unterscheiden, lohnt es sich, aufmerksam zuzuhören. Echte Interessenten stellen bereits am Telefon wichtige Fragen zur angebotenen Immobilie. Sie wollen beispielsweise wissen, ob ein Energieausweis vorliegt, welche Heizungsanlage sich in dem Objekt befindet oder wie lange die letzte Sanierung zurückliegt. Weiterhin lässt sich bei der Terminvereinbarung herausfinden, ob man mit einem Immobilientouristen oder einem echten Kaufinteressenten spricht. Wenn jemand von vornherein den Sonntag oder Samstagabend für eine Besichtigung vorschlägt, ist Vorsicht geboten. Das Wochenende eignet sich hervorragend für Immobilientouristen, um ihr ungewöhnliches Hobby auszuleben. Hat jemand dagegen spontan nach Feierabend Zeit, kann das als gutes Zeichen gewertet werden.

Weil es allerdings gar nicht so einfach ist, echte Kaufinteressenten von störenden Immobilientouristen zu unterscheiden, sollten Sie besser einem Profi vertrauen. Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie im Raum Neunkirchen-Seelscheid und wir finden potentielle Käufer, die wirklich bereit sind, einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Bei der Auswahl der Interessenten helfen uns nicht nur unser Know-how und unsere Menschenkenntnis, sondern ebenfalls unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche.

„Sanierungsbedürftige Immobilie zu verkaufen“ – ein Angebot, das nicht unbedingt jeden Interessenten sofort anspricht. Die Sanierung einer Immobilie ist ein Thema, das zwar jeden Eigentümer betrifft, aber gerne umgangen wird. Wieso sich eine Sanierung jedoch lohnt und wie Sie davon profitieren, erklärt Ihnen der folgende Beitrag.

Sanierung steigert den Kaufpreis

Obwohl eine Sanierung immer mit Arbeit und Kosten verbunden ist, sollten Sie sich regelmäßig darum kümmern. Denn wenn eine Immobilie nicht hin und wieder saniert wird, verliert sie an Wert. Das Objekt entspricht dann nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und bedeutet hohe Energiekosten für die Bewohner. Zudem nimmt die Bausubstanz im Laufe der Zeit eventuell Schaden und muss ausgebessert werden, um den Schaden frühzeitig möglichst gering zu halten.

Wer die anstehenden Sanierungsarbeiten immer wieder vor sich herschiebt, verliert im Laufe der Jahre immer mehr von seinem investierten Geld. Der Wert des Objekts sinkt immer weiter, sodass die Immobilie womöglich in Zukunft nur noch ein Verlustgeschäft darstellt.

Plan festlegen und Sanierungsarbeiten gezielt durchführen

Für alle, die das Thema „Immobiliensanierung“ gerne ignorieren und immer weiter nach hinten verschieben, lohnt sich die Erstellung eines Sanierungsplans. Denn es gibt einige Arbeiten, die in regelmäßigen Intervallen erfolgen sollten. Ähnlich wie bei Wartungsarbeiten an einem Auto muss man sich auch um das eigene Haus regelmäßig kümmern. Folgende Liste zeigt übersichtlich, wann welche Arbeiten notwendig oder sinnvoll sind:

  • Alle 20 Jahre: Wasserleitungen erneuern lassen
  • Alle 25 bis 30 Jahre: Dach decken
  • Alle 20 bis 40 Jahre: elektrische Schalter erneuern lassen, Steckdosen austauschen
  • Alle 30 bis 50 Jahre: elektrische Leitungen erneuern lassen und eventuell einen neuen Sicherungskasten einbauen lassen

Darüber hinaus sollten immer wieder energetische Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die einen niedrigen Energieverbrauch im Haus gewährleisten. Dazu gehört etwa der Einbau neuer Fenster genauso wie der Einbau neuer Heizkörper. Auch eine neue Heizungsanlage wird irgendwann fällig werden. Über Dämmarbeiten sollte man ebenfalls als Eigentümer einer Immobilie nachdenken.

Zusätzlich sorgen Renovierungsarbeiten dafür, dass die Immobilie weiterhin optisch anspricht und zum Wohnen einlädt. Deswegen sollten Sie das Objekt nach Bedarf streichen und tapezieren. Das Erneuern der Bodenbeläge sowie der Einbau von neuen Badsanitärarbeiten fällt ebenfalls in die Kategorie „Renovierungsarbeiten“.

Sanierungsarbeiten besser nicht auf die lange Bank schieben

Wenn etwas Mühe macht und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird es gerne vergessen. Ganz ähnlich halten es viele Eigentümer mit der Ausführung verschiedener Sanierungsarbeiten. Dabei sollte man diese keinesfalls lange aufschieben. Denn wenn ein Dach undicht ist, Elektroleitungen beschädigt sind oder Wasserrohre marode sind, besteht die Gefahr von noch schlimmeren Schäden. Kommt es aufgrund der aufgeschobenen Sanierungsarbeiten zu einem Wasserrohrbruch oder gar zu einem Brand, so erwarten Sie weitaus höhere Kosten und deutlich mehr Arbeit. Glücklicherweise sind die meisten Sanierungsarbeiten nur alle 20 bis 50 Jahre notwendig, sodass man sich ausreichend darauf vorbereiten kann.

Die energetischen Sanierungen betreffen weniger die Sicherheit, stellen jedoch den Wert Ihrer Immobilie sicher. Nur wenn Wohnobjekte heutigen Standards entsprechen, kann man sie zu einem lohnenswerten Verkaufspreis anbieten. Sollten Sie selbst in der Immobilie wohnen, lohnt sich die Sanierung natürlich ebenfalls. Denn in diesem Fall profitieren Sie von niedrigen Heizkosten und besitzen gleichzeitig eine wertstabile Immobilie.

Obwohl die Renovierungsarbeiten nur eine geringfügige Rolle für die Werterhaltung einer Immobilie spielen, sollten sie nicht vernachlässigt werden. Denn ein frisch renoviertes Haus lässt sich nicht nur besser verkaufen, es verspricht zudem höheren Wohnkomfort.



Verschiedene Möglichkeiten zur Abdeckung der Kosten

Die Kosten für eine Immobiliensanierung sind immer vom Aufwand abhängig und können unter Umständen mehrere tausend Euro betragen. Deswegen ist es wichtig, sich vorab zu überlegen, wie die anfallenden Kosten gedeckt werden sollen. Grundsätzlich kommen zwei Wege infrage: Die Finanzierung über einen Kredit oder die Deckung der Kosten durch gesparte Rücklagen.

Viele Banken bieten ihren Kunden spezielle Wohnkredite an, die sehr gut geeignet sind, um Sanierungsarbeiten damit zu bezahlen. Je mehr Angebote man sich einholt, desto mehr kann man bei dem jeweiligen Kredit an Geld sparen. Zusätzlich sollte man aber unbedingt Rücklagen bilden. Wer Bestandsimmobilien besitzt, der sollte pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 1€ monatlich sparen. Bei Neubauten genügt es, pro Jahr 0,5% des Kaufpreises oder 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat zu sparen. Da Sanierungen nur sehr selten notwendig sind, hat man in der Regel mehrere Jahrzehnte Zeit, um genügend Geld zu sparen, damit die Sanierungsarbeiten nicht zu finanziellen Engpässen führen. Zudem sind Sie dank der Rücklagen weniger auf einen Kredit angewiesen, sodass Sie von besseren Zinssätzen profitieren.

 

Während viele Menschen beim Verkauf einer Immobilie zunächst an den voraussichtlichen Gewinn denken, ist auch die Vermarktungsdauer von großer Bedeutung. Unter Umständen kann sich eine zu lange Vermarktungsdauer sogar negativ auf den Kaufpreis auswirken.

Obwohl Eigentümer die jeweilige Immobilie schnell verkaufen möchten, lässt sich die Vermarktungsdauer nur schwer von vornherein festlegen. Allerdings gibt es einige Faktoren, die einen schnellen Verkauf begünstigen.

Vermarktungsdauer beträgt im Normalfall mehrere Monate

Dass eine Immobilie nur selten über Nacht verkauft ist, versteht sich von alleine. Denn der Verkauf ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise Lage, Alter und Kaufpreis des Objekts. Für Eigentümer macht es jedoch einen großen Unterschied, ob die Immobilie innerhalb von wenigen Wochen oder erst nach knapp einem Jahr verkauft ist. Deswegen ist es wichtig, die voraussichtliche Vermarktungsdauer vorab richtig einzuschätzen.

Faktoren, die die Zeit zwischen Angebot und Verkauf beeinflussen, lassen sich nicht immer vom Eigentümer bestimmen. So zeigen Statistiken beispielsweise, dass urbane Objekte deutlich schneller verkauft werden als Immobilien auf dem Land. Handelt es sich bei den Verkaufsobjekten außerdem um Eigentumswohnungen, muss eine längere Vermarktungsdauer als bei Einfamilienhäusern einkalkuliert werden. Noch länger kann der Verkauf dauern, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

Möchten Sie ein Einfamilienhaus in Neunkirchen-Seelscheid verkaufen, so müssen Sie laut Statistik mit einer Vermarktungsdauer von mehreren Monaten rechnen. Bei Immobilien aus dem Land sowie bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen kann der Verkauf bis zu neun Monate auf sich warten. Das bedeutet, dass man bei einem Immobilienverkauf immer etwas Geduld mitbringen sollte. Zu lange sollte die Vermarktungsdauer allerdings nicht sein. Denn in diesem Fall müssen die Eigentümer mit mehreren negativen Folgen rechnen.

Deswegen sollte die Vermarktungsdauer so kurz wie möglich ausfallen

Je länger der Verkauf eines Wohnobjekts andauert, desto mehr Nachteile ergeben sich für den Eigentümer. Zunächst muss er sehr lange auf das Geld warten, das sich mit dem Verkauf der Immobilie erzielen lässt. Außerdem fallen weiterhin Kosten für die Instandhaltung der Immobilie an, wie etwa Heizkosten im Winter.

Der größte Nachteil einer langen Vermarktungsdauer liegt jedoch woanders. Eine Immobilie, die über einen längeren Zeitraum hinweg nicht verkauft wird, ist Interessenten irgendwann bekannt. Denn potentielle Käufer sind meist sehr gut mit dem Markt vertraut und informieren sich über mehrere Wochen oder Monate über regionale Angebote. Wenn ein Objekt nun immer wieder in den Angeboten zu finden ist und womöglich noch irgendwann reduziert wird, fangen Interessenten an, misstrauisch zu werden und den Haken an der Sache zu suchen. Deswegen verzichten sie in vielen Fällen auf einen Besichtigungstermin und entscheiden sich stattdessen für eine andere Immobilie. Das eigene Objekt lässt sich nun nur noch verkaufen, wenn der Verkaufspreis extrem niedrig gewählt wird.

Kümmern Sie sich um eine kurze Vermarktungsdauer

Um selbst kein Opfer dieses Preisdumpings zu werden, ist es wichtig, als Eigentümer die Vermarktungsdauer zu niedrig wie möglich zu halten. Ganz wichtig ist, einen angemessenen Preis für das Wohnobjekt zu finden. Denn wenn der Preis zu hoch gewählt wird, werden die meisten Interessenten eine andere, vergleichbare Immobilie zum günstigeren Kaufpreis bevorzugen.

Weil es allerdings nicht immer einfach ist, den richtigen Preis für eine Immobilie zu bestimmen, lohnt es sich, einen Makler um Unterstützung zu bitten. Dieser kennt nicht nur die Preise des regionalen Immobilienmarktes, er kann den Wert des eigenen Objekts außerdem sachlich und frei von Emotionen bestimmen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass man sich beim Verkauf einer Immobilie nicht selbst unter Druck setzt. Wer für den Verkauf nur wenige Wochen einplant und damit unter Zeitnot gerät, riskiert gleichzeitig einen schlechten Verkaufspreis. Besser ist es, sich genügend Zeit für den Verkauf einzuräumen, sodass man sich ausreichend um eine ansprechende Präsentation der Immobilie kümmern kann. Denn ein guter Eindruck ist der erste Schritt, der zu einer kürzeren Vermarktungsdauer führt.

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Vor jedem Hauskauf stellt sich die Frage, ob man sich für eine bereits gebaute Immobilie entscheidet oder einen Neubau in Auftrag gibt. Letzte Variante hat den Vorteil, dass man sich auf eine neue und moderne Immobilie freuen darf, die frei von jeglichen Mängeln ist. Dies müssen Bauunternehmer bei einem Neubau garantieren. Sollten jedoch innerhalb der ersten fünf Jahre nach Fertigstellung des Objekts Mängel in Erscheinung treten, muss der Bauunternehmer für diese aufkommen und sie beheben.

Mängel bei der Abnahme festhalten

Das Eigenheim ist endlich fertiggestellt und die Euphorie ist groß – doch bevor man mit dem Einrichten des neuen Zuhauses beginnt, steht das Abnahmeprotokoll an. Hier sollten zukünftige Eigentümer aufmerksam sein. Denn werden Mängel bei der Abnahme des Neubaus nicht entdeckt, weil man achtlos mit dem verantwortlichen Bauunternehmer durch die Räume gelaufen ist, so könnte dies als „stillschweigende Annahme“ gedeutet werden. Das Verhalten kann unter Umständen als stillschweigende Abnahme gewertet werden, sodass man im schlechtesten Fall selbst für die jeweiligen Baumängel aufkommen muss. Wer innerhalb der ersten sechs Tage nach Abnahme doch verschiedene Mängel feststellt, sollte diese umgehend dem Bauunternehmen mitteilen. Denn ist diese Frist abgelaufen, so kehrt sich die Beweislast um: Wer Mängel zu spät entdeckt und meldet, muss beweisen, dass das Bauunternehmen für diese verantwortlich ist. Ist dieser Beweis nicht möglich, darf von der Schuld des Eigentümers ausgegangen werden.

Wer diese unschönen Folgen vermeiden möchte, sollte bei der Abnahme unbedingt Protokoll führen und alle festgestellten Mängel gemeinsam mit dem Bauunternehmer im Protokoll festhalten. Folgende Punkte sollten bei der Abnahme beachtet werden:

  • Im Abnahmeprotokoll müssen alle Mängel eingetragen werden. Auch solche, die offensichtlich sind. Ansonsten kann man diese als Kunde später nicht mehr geltend machen
  • Sollten im Rahmen der Abnahme Mängel festgestellt worden sein, ist die Abnahme nicht hinfällig. Der Bauherr kann die fertiggestellte Immobilie trotzdem übernehmen, allerdings muss das verantwortliche Bauunternehmen für eine Nachbesserung der Mängel sorgen
  • Falls es sich um gravierende Mängel handelt, hat der Bauherr ebenso das Recht, eine Abnahme komplett zu verweigern.

Welches Gesetz greift?

Als privater Bauherr gelten in der Regel immer die Bestimmungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen. Die Gewährleistung bei einem Neubau beträgt demnach fünf Jahre. Viele Bauunternehmer versuchen allerdings, von der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu profitieren und beziehen sich in den Bauverträgen auf deren Bestimmungen. Diese bedeuten allerdings wesentlich kürzere Gewährleistungsfristen, die zum Teil nur zwei Jahre beinhalten. Auch wenn der Bauunternehmer auf die Unterzeichnung eines solches Vertrages besteht, sollte man sich darauf nicht einlassen. Laut Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof sind allein die Fristen des BGB für private Bauherren gültig. Sollte der Bauunternehmer keinen neuen Vertrag aufsetzen wollen, raten Experten dazu, sich für ein anderes Unternehmen zu entscheiden. Allgemein gelten Firmen, die auf eine Gewährleistung nach dem VOB/B pochen, nicht als seriös und sollten daher besser nicht beauftragt werden.

Was ist zu tun, wenn ein Mangel festgestellt worden ist?

Besonders in den ersten fünf Jahren sollten Eigentümer auf eventuelle Schäden achten und diese bei Feststellung sofort dem jeweiligen Bauunternehmen mitteilen. Innerhalb der ersten fünf Jahre ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Mängel kostenlos zu beheben. Allerdings nur, wenn der Mängel bereits bei der Abnahme bestand oder der Bauherr seine Unschuld am Mangel beweisen kann. Mängel müssen dem Bauunternehmen in Form einer Mangelrüge angezeigt werden. Diese Rüge muss sofort erfolgen, wenn der Mangel das erste Mal entdeckt worden ist. Allerdings gibt es einige Mängel, die nicht direkt bei der Abnahme eines Neubaus in Erscheinung treten. Feuchtigkeitsschäden, Risse im Mauerwerk oder undichte Leitungen zeigen sich womöglich erst nach Wochen oder Monaten. Weil die Gewährleistung auf fünf Jahre beschränkt ist, sollte man in dieser Zeit, die Immobilie regelmäßig von einem Fachmann begutachten lassen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist müssen Bauunternehmen für keine Mangelrügen mehr aufkommen, sodass man als Eigentümer den Schaden selbst beheben und bezahlen muss.

Möchte man seine Immobilie verkaufen, so wüschen sich die meisten Eigentümer eine kurze Vermarktungsdauer. Denn je länger sich der Verkauf hinauszögert, desto länger sorgt das jeweilige Objekt für Kosten. Selbst wenn der Eigentümer nicht selbst in der Immobilie wohnt, fallen Kosten für Instandhaltung und Pflege des Objekts an. Darüber hinaus ist das Geld, das das Objekt wert ist, noch nicht verfügbar. Neben diesen zwei Gründen gibt es allerdings noch einen dritten, sehr bedeutsamen Grund, die für einen möglichst schnellen Verkauf sprechen. Die Zeit, die zwischen Angebot und tatsächlichem Verkauf liegt, wird in der Fachsprache als Vermarktungsdauer bezeichnet.

Mindestens ein halbes Jahr einplanen

Sollte es sich nicht um ein äußerst begehrtes Objekt im Herzen einer belebten Stadt handeln, wird der Verkauf allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nur sehr selten ist eine Immobilie innerhalb weniger Tagen verkauft. Neben der Lage der Immobilie sind natürlich auch ihr Preis, das Baujahr sowie weitere Faktoren für die Länge der Vermarktungsdauer verantwortlich.

Schaut man sich verschiedene Statistiken zu diesem Thema an, fällt beispielsweise auf, dass sich Immobilien in der Stadt immer besser verkaufen als Objekte auf dem Land. Zudem sind Einfamilienhäuser in der Regel beliebter als Eigentumswohnungen.

Aus diesem Grund raten Experten dazu, von einer ungefähren Vermarktungsdauer von rund einem halben Jahr auszugehen. In einigen Fällen kann sich der Verkauf des Objekts auch über neun Monate hinweg erstrecken. Damit sollte jedoch das Maximum einer Vermarktungsdauer erreicht sein und das Objekt sollte an einen Käufer übergegangen sein. Falls sich bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Käufer gefunden hat, droht ein verhängnisvoller Teufelskreis, der jede Menge Kosten für den Eigentümer bedeutet.

Zu lange Vermarktungsdauer sorgt für verschiedene negative Folgen

Dauert der geplante Verkauf, länger als erwartet, ergeben sich für den Verkäufer einige finanzielle Nachteile:

  • Das Geld, das sich aus dem späteren Verkauf ergibt, ist noch nicht verfügbar
  • Kosten für Instandhaltung und Pflege sind weiterhin zu zahlen. So muss die Immobilie im Winter beispielsweise beheizt werden, damit kein Schimmel entsteht

Zusätzlich ergibt sich ein weiterer Minuspunt, der vielen Verkäufern zunächst nicht wirklich bewusst ist. Dieser Nachteil kann unter Umständen den Verkauf noch schwieriger machen, als er ohnehin bereits ist.

Die meisten Käufer beobachten den Immobilienmarkt in der jeweiligen Region über einige Wochen oder gar Monate hinweg. Bevor der Immobilienkauf getätigt wird, sollen die verfügbaren Objekte miteinander verglichen werden, um einem Fehlkauf zu entgehen. Deswegen kennen viele potentielle Käufer das Angebot und werden misstrauisch, wenn ein Objekt immer wieder angeboten wird. Entscheiden sich Eigentümer zusätzlich für die Reduzierung des Verkaufspreises, werden die Interessenten erst recht hellhörig: Wieso ist die Immobilie immer noch nicht verkauft? Warum hat der Verkäufer den Preis gesenkt?

Dieses Misstrauen sorgt dafür, dass viele Interessenten von vornherein keinen Besichtigungstermin vereinbaren. Die angebotene Immobilie sowie der Verkäufer sind ihm suspekt, sodass er sich schließlich für ein anderes Angebot entscheidet. Die Folge: Das jeweilige Objekt lässt sich nur noch zu einem extrem niedrigen Verkaufspreis veräußern, der deutlich unter dem jeweiligen Verkehrswert liegt.

Um dieses Verlustgeschäft effektiv zu vermeiden, haben Verkäufer verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist zunächst, dass man als Eigentümer die Ursachen für eine lange Vermarktungsdauer kennt, um diese erfolgreich zu umgehen.

So bringen Sie die Immobilie schnell an den Mann

In den allermeisten Fällen ist ein zu hoher Preis die Ursache für eine lange Vermarktungsdauer. Interessenten, die den regionalen Immobilienmarkt kennen, sind mit den aktuellen Preisen auf dem Markt sehr gut vertraut. Ist der Preis zu hoch gewählt, werden die wenigsten Menschen einen Besichtigungstermin vereinbaren. Gleichzeitig können aber ebenso die Präsentation oder Vermarktungsstrategien schuld daran sein, dass das Verkaufsobjekt zum Ladenhüter wird. Desewgen sollte man vor dem Verkauf einer Immobilie auf folgende Dinge achten:

  • Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Preisen auf dem Immobilienmarkt und vergleichen Sie Ihr Objekt mit ähnlichen Angeboten
  • Legen Sie einen Preis fest, der in Ihrer Region weder zu hoch noch zu niedrig gewählt ist
  • Um zusätzliche Interessenten zu erreichen, lohnt sich eine Annonce in der Tagespresse oder auf ausgewählten Immobilienportalen
  • Die Fotos sollten aussagekräftig sein und die Informationen sollten potentiellen Käufern einen ersten Eindruck von der Immobilie verleihen

Unscharfe Bilder, die Abbildungen von renovierungsbedürftigen Stellen im Haus oder ein zu hoher Verkaufspreis genügen, dass das jeweilige Objekt bei Interessenten durchfällt. Wer von einer kurzen Vermarktungsdauer profitieren möchte, sollte daher besser einen angemessenen Preis festlegen und nur Fotos präsentieren, die bei einem selbst das Interesse für die jeweilige Immobilie wecken würden.

Wenn Sie Hilfe bei Verkauf und Vermarktung Ihres Objekts benötigen, sollten Sie sich an einen qualifizierten Makler wenden. Dieser ermittelt nicht nur den richtigen Preis, er wird außerdem hochwertige Bilder erstellen und überzeugende Verkaufsstrategien nutzen, damit der Kauf im Handumdrehen erledigt ist.

Sie möchten Ihre Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid schnell und erfolgreich verkaufen? Kontaktieren Sie mich, damit ich Sie bei Ihrem Vorhaben tatkräftig unterstützen kann.




Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, der weiß, dass kein Weg an einem gut aufgestellten Kaufvertrag vorbei geht. Viele Dinge müssen beachtet werden, damit man keine Fehler macht und der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Aus diesem Grund widmen wir uns der Frage, wie der Kaufvertrag gestaltet sein muss, wenn Sie eine Immobilie in Neunkirchen-Seelscheid kaufen wollen.

Was der Immobilienkaufvertrag beinhaltet

Der Immobilienkaufvertrag wird in der Regel von einem Notar aufgesetzt und enthält üblicherweise folgende Punkte:

  • Namen und Adressen beider Vertragsparteien
  • Der von Käufer und Verkäufer ausgehandelte Kaufpreis
  • Zahlungsweise des Käufers
  • Finanzierung der Immobilie/Kredit
  • Angaben zur Immobilie, unter anderem Größe und Baujahr sowie die Lage in der Region
  • Zustand der Immobilie

Zudem muss genau geklärt werden, was sowohl Käufer als auch Verkäufer bis zur tatsächlichen Übergabe zu tun haben:

  • Vereinbarungen über Dinge, die noch vom Verkäufer/Vorbesitzer erledigt werden (Mängelbeseitigung, Reparaturen etc.) sowie Frist bis zur Erbringung der Leistung
  • Mängel und Besonderheiten der Immobilie
  • Werden Teile der Einrichtung übernommen? Hierzu zählen Möbel, (Einbau-)Küchen, Geräteschuppen, Schränke etc… Bei der Auflistung der zu übernehmenden Gegenstände wird das Alter sowie eventuelle Mängel mit angegeben
  • Bis wann ist die Immobilie einzugsbereit bzw. alle Rückbleibsel des Vorbesitzers entfernt?
  • Sind bestimmte Rechte vereinbart?
  • Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
  • Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs

Der Besuch beim Notar ist unverzichtbar

Wer eine Immobilie kaufen will, muss einen Notar aufsuchen. Ein Immobilienkauf ist nicht vergleichbar mit dem Kauf eines Autos oder einer Küche, bei dem ein vorgefertigter und aus dem Internet ausdruckbarer Kaufvertrag ausreicht. Kauft man eine Immobilie, muss dies vom Notar begleitet werden. Das bedeutet, dass der Notar den Vertrag anfertigt und bei der Unterzeichnung anwesend ist. Zudem wird eine Urkunde ausgestellt. Da sich das Ganze sehr zeitaufwendig ist und viel Absprache erfordert, werden meist drei Termine herausgegeben.

Zunächst gilt es, über die Immobilie an sich zu reden und sowohl Notar als auch Käufer über den Zustand der Immobilie zu informieren. Dazu gehört auch die Aufklärung über Grundbuchlasten, eventuelle Sachmängel sowie die Übernahme von Einrichtungsgegenständen. Weiter werden hier bereits formelle Dinge wie Zahlungsvereinbarungen und Übergabe besprochen.

Nach dem Vorgespräch kommen beide Vertragspartner ein weiteres Mal beim Notar zusammen, um den Vorvertrag zu besprechen. Dabei werden alle Punkte des Vertrages detailliert besprochen, eventuelle Fragen geklärt und Unklarheiten aus dem Weg geräumt. Auch Änderungswünsche können hier noch angegeben und besprochen werden. Nach dem Vorgespräch fertigt der Notar den tatsächlichen Kaufvertrag an, der beim dritten Termin unterzeichnet wird. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, gilt er als rechtskräftig und sowohl Käufer als auch Verkäufer sind daran gebunden. Daher ist es sehr wichtig, dass beide Parteien genau zuhören, wenn der Vertrag vom Notar verlesen wird. Vor dem Unterzeichnen ist es noch möglich, Änderungen vorzunehmen. Üblicherweise können diese noch handschriftlich eingefügt werden, wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer einverstanden sind.

Es ist wichtig, dass wirklich alle Punkte des Vertrages verstanden und verlesen worden sind. Mit Unterzeichnen des Vertrages ist dieser rechtskräftig, es sei denn, der Käufer stellt im Nachhinein Mängel fest, die der Verkäufer vor dem Kauf nicht angezeigt hat. Bis auf diese Ausnahme gelten ab dem Setzen der Unterschrift von beiden Vertragspartnern die im Vertrag geltenden Regeln, die unter anderem auch eine Rückgabe, Garantie oder das Geltendmachen von Gewährleistung ausschließen. Aus diesem Grund ist es ebenso wichtig, auch Ihre Immobilie in der Region Neunkirchen-Seelscheid genauestens zu besichtigen. Der Notar hat zudem die Möglichkeit, eine Finanzierungsvollmacht aufzusetzen. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer gestattet, die Immobilie zu belasten.

Haben Sie noch Fragen zum Kaufvertrag rund um Immobilien in der Region Neunkirchen-Seelscheid? Gerne können Sie sich bei mir melden und ich helfe Ihnen weiter.



Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das Miet- und Kaufinteressenten über erwartete Energiekosten informieren soll. Gemäß der Energiesparverordnung 2014 (EnEV 2014) ist der Energieausweis heute für die meisten Immobilien Pflicht, wenn diese verkauft werden. Sollte ein Verkauf oder eine Vermietung zustande kommen, muss der Energieausweis vom Eigentümer ungefragt vorgelegt werden.

Energieausweis macht finanzielle Planung einfacher

Um Käufer oder Mieter für unsanierte Altbauten zu finden, locken einige Vermieter mit auffallend günstigen Kaltmieten. Der Grund: Die Energiekosten der jeweiligen Immobilien sind so hoch, dass sie einen sehr großen Teil der Wohnkosten ausmachen. Damit potentielle Mieter und Käufer diese anstehenden Kosten besser einschätzen und mit denen anderer Objekte vergleichen können, hat der Staat die Energiesparverordnung erlassen. Diese verpflichtet den Eigentümer bei Verkauf einer Immobilie den sogenannten Energieausweis bereitzustellen.

Die Werte, über die das Dokument Auskunft gibt, sind in Energieeffizienzklassen von A bis H eingeteilt. Ein Objekt der Klasse A entspricht damit einem Passivhaus, das keine Energie verbraucht (0 kW/h pro m²/Jahr). H ist der schlechteste Wert und wird immer dann erreicht, wenn mit mehr als 250 kW/h pro m²/Jahr zu rechnen ist. Diese Angaben ermöglichen es Interessenten, den Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche auszurechnen. So ist man in der Lage, sich einen ungefähren Eindruck von den zu erwartenden Heizkosten zu machen.

Allerdings ist nicht jeder Energieausweis besonders aussagekräftig. Wichtig ist, dass man den Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis kennt.

Bedarfsausweis liefert objektive Werte

Bei der Ausstellung eines Energieausweises haben Vermieter grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Varianten, dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis ist für den Eigentümer günstiger, liefert dafür allerdings auch deutlich weniger Informationen. Die Aussagen beziehen sich lediglich auf die verbrauchte Energie der bisherigen Bewohner in den letzten drei Jahren. Sollte der vorherige Mieter oder Eigentümer sehr sparsam gelebt haben oder waren die vergangenen Winter eher mild, erhält man dadurch womöglich ein verfälschtes Ergebnis.

Objektivere Aussagen bietet dagegen der Verbraucherausweis, der in der Ausstellung etwas teurer ist. Der Verbrauchsausweis wird von einem qualifizierten Mitarbeiter erstellt, der subjektiven Einflüssen keine Beachtung schenkt. Für diesen Energieausweis zählen lediglich objektive Faktoren wie Baujahr, technische Informationen zum Baumaterial oder Abmessungen des Objekts. Um den voraussichtlichen Energieverbrauch zu bestimmen, geht man von einem standardisierten Heizverhalten aus. Messungen vor Ort sind damit nicht notwendig.

Genügt ein Verbrauchsausweis oder muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden?

Während sich die meisten Mieter und Käufer einen Bedarfsausweis wünschen, möchten viele Eigentümer natürlich Geld sparen und lieber einen Verbrauchsausweis erstellen. Allerdings gibt es bestimmte Faktoren, die entscheiden, welcher Energieausweis benötigt wird.

Handelt es sich bei der jeweiligen Immobilie um ein Wohnhaus, das nach 1977 erbaut worden ist und in dem sich mehr als fünf Wohneinheiten befinden, so genügt die Erstellung eines Verbrauchsausweises. Selbstverständlich haben Eigentümer auch die Möglichkeit, freiwillig einen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen.

Für alle übrigen Gebäude, die zwar nach 1977 erbaut worden sind, aber nicht als Wohngebäude zählen oder weniger als Wohneinheiten zählen, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Der Verbrauchsausweis ist in diesem Fall nicht aussagekräftig genug.

Eine Ausnahme gibt es hierbei jedoch: Sollten Wohnimmobilien, die vor 1977 errichtet worden sind, einmal energetisch saniert worden sein, kann ein Verbrauchsausweis genügen. Die Sachlage ist hier nicht immer eindeutig zu bestimmen, sodass man im Zweifelsfall einen Immobilienmakler um Rat fragt. Dieser kennt sich nicht nur hervorragend mit dem benötigten Energieausweis aus. Er unterstützt Eigentümer zudem kompetent bei Fragen zum Energieausweis, die Immobilien betreffen, bei denen es sich nicht um reine Wohnimmobilien handelt. Auch in diesem Fall müssen gesonderte Bestimmungen beachtet werden.

Wer übrigens im Besitz eines denkmalgeschützten Gebäudes ist, steht nicht in der Pflicht, einen Energieausweis auszustellen. Dasselbe gilt für Besitzer von Objekten, deren Nutzfläche weniger als 50 m² beträgt und bei Immobilien, die nicht regelmäßig genutzt werden. Ferienhäuser werden beispielsweise nicht das komplette Jahr über bewohnt, geschweige denn beheizt.

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